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Die jüdischen Einwohner von Kirberg, Dauborn, Heringen und Mensfelden bildeten seit der Mitte des 18. Jhs. eine Gemeinde. Der jetzige Friedhof wurde wohl 1903 bei einer Flurbereinigung neu ausgewiesen. Er liegt etwa 1 km nordöstlich von Kirberg an der Landstraße nach Dauborn. Die ca. 50 Grabsteine, fast sämtlich aus der Zeit nach 1900, besetzen nur noch einen Teil des alten Areals mit einem Restabschnitt der früheren Umfassungsmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |