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Giebelständiges Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Über einem freikellerähnlichen Sockel und in hohen Stockwerksproportionen. Seitlich Geschossüberstände. Ursprünglich ein Sichtfachwerkbau, der nachträglich verputzt und mit größeren, dreiachsig angeordneten Fenstern versehen wurde. Wichtigster Bau der aus größeren Häusern bestehenden Nordzeile der Eufinger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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