Ohne Anschrift (L 3022), Bruchmühle
Ohne Anschrift (L 3022), Bruchmühle
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Hünfelden
Dauborn
  • Bruchmühle
Bruchmühle
Flur: 46
Flurstück: 114

Vierseitig umbauter Mühlenhof, im wesentlichen errichtet 1843. Das Wohnhaus an der Straße ist ein Putzfachwerkbau mit ursprünglich symmetrischer Vorderseite. Die Technik wurde 1938 modernisiert mit einem Mühlrad von 3 Meter Durchmesser, neuem Schrotgang und Haferquetsche. Wohl als letzte Kleinanlage des Kreises noch in Gebrauch. In seiner baulichen Geschlossenheit ein anschauliches Beispiel der ehemaligen Mühlenwirtschaft Dauborns.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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