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Feldwegbrücke von 1890. Gemauert aus Back- und Bruchsteinen. Auf den Wangen die üblichen Deckplatten. Die kleine, eingelassene Tafel enthält neben der Jahreszahl einen Dauborner „Schnapstrinker" als volkstümlich-humorvolle Ritzzeichnung. Die ehemaligen Feldbrücken sind heute fast sämtlich durch Rohrdurchlässe ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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