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Errichtet 1850/53 beim Ausbau Gnadenthals zur Landesdomäne. Doppelgebäude für zwei verschiedene Pachthöfe. Nur die nördliche Hälfte besitzt noch ihre ursprüngliche, interessante Stallanlage, ein dreischiffiges Kreuzgratgewölbe auf schlanken, gusseisernen Säulen mit ausgebildeten Kapitellen. Die historisierende Form diente der Feuersicherheit und war eine bautechnisch aufwendige Lösung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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