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Erbaut im Jahre 1730, wie die Türtafel mitteilt. Erwähnt wird sogar der Zimmermann, ein "Meister Fritz Knol von Heringen". Heute verputztes, aber ungestört erhaltenes Sichtfachwerk mit der alten Fensterung. Die eigentümliche Form des Torfahrthauses entstand durch Anpassung an eine extrem schmale Parzelle, die nur einen unüblichen Streckhof erlaubte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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