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Giebelständiges Wohnhaus, nachträglich mit einem Drempel versehen. Die Westfassade rahmt den kleinen Kirchenplatz. Über der Haustüre Inschrift und Jahreszahl 1751. Ausführlich profiliertes Rähm- und Schwellenband am Giebel und viertelkreisförmige Füllhölzer an der Traufe. Damit und mit den sichtbaren Zierstreben ist das Haus noch ein später Vertreter des Schmuckfachwerkbaues des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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