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Bahnhof der 1863 von Weilburg nach Wetzlar weitergeführten Lahntalbahn. Der kleine, dreiachsige Satteldachbau wurde 1913 durch niedrige Annexe passend erweitert, so dass mit dem Bahnsteigvordach eine aufgelockerte Architektur gewährleistet war. Die im Bereich des Bahnhofs und des weiteren Streckenverlaufs überkommenen technischen Elemente sind Teil des Denkmalumfangs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |