Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage westliche Braubachstraße
Knapp zwei Jahrzehnte nach Fertigstellung des Hauses „Zur Maus“ errichtete Hermann Senf 1925 auch dessen westliches Nachbargebäude. Roter Sandstein wurde für die Werksteingewände des viergeschossigen Putzbaues verwendet. Die gedrückten und im Profil geknickten Spitzbögen des Erdgeschosses (auf der Südseite drei, auf der Westseite durch die Parzellentiefe insgesamt elf Bogenöffnungen) verweisen auf eine expressionistische Formensprache. Die Südwestecke ist als Ladeneingang ausgeführt. Dafür wurden die Glasfronten eingerückt und bilden ein Eingangsjoch. Die Ecke wird durch eine darüber befindliche Skulptur betont. Dargestellt ist der Rattenfänger von Hameln, um 1925 geschaffen von dem Frankfurter Bildhauer Emil Hub.
Das erste Obergeschoss wird in Brüstungshöhe durch ein umlaufendes Gesims markiert. Darauf sitzen auf der Südseite fünf, auf der Westseite acht durch Steinrahmen zusammengefasste hochrechteckige Fenster. Der dreigeschossige, sich tief in die Parzelle erstreckende Anbau weist vier weitere Fensteröffnungen auf. Die Fenstergruppierung des Hauptbaues wird in den beiden folgenden Geschossen wiederholt.
Das Gebäude erhielt ein traufenständiges, steiles Satteldach mit zwei ausgebauten Geschossen. Zwei Dachgauben mit Doppelfenstern und flachem Walm sitzen knapp über dem Dachansatz und darüber zwei kleine Dachgauben. Das Dach mitsamt seinen Aufbauten ist modern, greift jedoch das historische Erscheinungsbild auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |