Kopfapotheke, Braubachstraße 26 / Neue Kräme 2, 2025 (Foto: Rahel Welsen, LfDH)
Kopfapotheke, Neue Kräme 2, 2025 (Foto: Rahel Welsen, LfDH)
Detail Eingang, 2020 (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Innenstadt
  • Braubachstraße 36
  • Neue Kräme 2
Kopfapotheke, entworfen 1906 von Fritz Geldmacher
Flur: 10
Flurstück: 107/47

Die sogenannte „Kopfapotheke“ ist ein stattliches Mietshaus des Neobarock von 1906 nach Entwurf von Fritz Arthur Geldmacher.

Geschichte

Die Anfänge der sogenannten „Kopfapotheke“ liegen im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts. 1691 führt ein kaiserliches Privileg fünf Apotheken auf, darunter die „Apotheke im Goldenen Kopf“. Der Vorgängerbau der Kopfapotheke lag direkt westlich gegenüber an der Neuen Kräme 1-3 und fiel dem Durchbruch der Braubachstraße zum Opfer. Das neue Wohn- und Geschäftshaus wurde von dem Architekten Fritz Geldmacher errichtet. Es beherrscht seit 1906 die Ecksituation zwischen der Braubachstraße und der Neuen Kräme. Die Kopfapotheke überstand den Zweiten Weltkrieg unbeschadet und bewahrte bis heute ihre ursprüngliche Gestalt. Die Apotheke schloss 1989 aus wirtschaftlichen Gründen.

Beschreibung

Der asymmetrisch auf dem Eckgrundstück errichtete viergeschossige Bau mit Mansarddach und Zwerchhäusern weist im Westen drei Achsen und im Süden fünf Achsen auf. Er wurde als Putzbau mit großzügiger Sandsteingliederung gestaltet. Die Läden des rustizierten Erdgeschosses erhielten bodentiefe Korbbogenfenster und Blattmasken als Schlusssteine. In die beiden Fassadenhälften sind jeweils mittig die aufwändig gestalteten Eingangsportale mit Oberlichtern eingelassen. Der Haupteingang mit Namenszug „Kopfapotheke“ findet sich an der abgeschrägten Ecke in einer von Rocaille-Ornamentik gerahmten Kartusche. Darüber, an der Stirnseite des Erkers angebracht, befindet sich eine Büste mit der idealisierten Darstellung eines Apothekers. Im Laden erhalten, wenn auch nicht in situ, ist ein von Max Läuger entworfener Jugendstil-Wandbrunnen, der zur ursprünglichen Ausstattung der Apotheke gehört.

Ein mehrfach profiliertes, vorkragendes Gesims vermittelt zu den Obergeschossen, achsenweise unterbrochen von Konsolsteinen, die die aufsitzenden Kolossalpilaster und Ecklisenen tragen, deren Postamente und Basen sich um das Gesims verkröpfen. Die Pilaster umgreifen drei Geschosse und trennen die Fensterachsen voneinander. Oberhalb des Eckeingangs wurde ein dreiseitiger Erker auf kräftigen Konsolen gebaut. Die drei Seiten des Polygons sind mit rustizierten Ecklisenen besetzt. Der Erker endet im dritten Obergeschosse in einem Balkon. An der Südseite findet sich über dem Nebeneingang ebenfalls ein Erker, der mit seinen abgerundeten Ecken eine Fensterachse einnimmt. Sämtliche Fenster sind mit Ohrungen und Schlusssteinen versehen. Das dritte Obergeschoss wird durch ein Horizontalgesims von beiden unteren Geschossen abgetrennt. Die beiden Kolossalpilaster jeder Fassadenseite vermitteln zu den Zwerchhäusern des Mansarddachs. Auf der Westseite rahmen sie eine Fensterachse, überkrönt von einem Zwerchhaus mit Doppelfenster und Tympanon, auf der Südseite rahmen die drei Fensterachsen, gefolgt von einem Zwerchhaus mit drei Fensterachsen und Tympanon mit Ochsenaugen. Das schiefergedeckte Mansarddach wird von weiteren Dachgauben durchfenstert.

Das Innenausstattung des Gebäudes ist weitgehend unverändert erhalten, darunter das Treppenhaus, bauzeitliche Türen und Bodenbeläge. Im Erdgeschossladen ist ein Jugendstilbrunnen nach dem Entwurf von Max Läuger überliefert, der zur ursprünglichen Ausstattung der Aptheke zählte (heute versetzt).

Analyse

Die Kopfapotheke zählt zu den markantesten Gebäuden der Gesamtanlage Braubachstraße. Der Architekt nutzte die Ecksituation für die Ausbildung eines repräsentativen Eingangs und variierte die beiden Fassadenhälften auf unterschiedliche Weise. Ihren herrschaftlich anmutenden Charakter erhalten die beiden Fassaden durch die Anwendung von Kolossalpilastern und die jeweilige Andeutung eines Mittelrisalits.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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