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Monumentale Baugruppe des Neoklassizismus von 1913-17 nach Entwurf von Karl Stausebach und Poppendieck. Vor dem östlichen dreier Höfe konkave Südfassade mit konvexem Portalpavillon an zentraler Giebelfront -jeweils mit Kolossalgliederung und antikisierender Bauplastik. Nordfassade am Westhof mit axialem Portalvorbau zwischen Kolossalsäulen üppigem Reliefdekor und allegorischen Figuren auf dem Architrav; orig. Interieurs.
An Stelle des kriegszerstörten östlichen Gebäudeflügels 1953-1954 fünfgeschossiger Neubau in Formen der frühen Nachkriegsmoderne durch das Staatsbauamt mit leicht konkav geschwungener Fassade an der Klapperfeldstraße (die Schmalseiten neu verkleidet).
Gerichtsstraße 2 / Seilerstraße 29 / Hammelsgasse 1 / Seilerstraße 27 / Konrad-Adenauer-Straße 22
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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