Burgsraße 4
Burgstraße 4
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Runkel
  • Burgstraße 4
Ehem. Amtsgericht
Flur: 2
Flurstück: 305

Heute Rathaus und Verwaltung. Nach der Annexion Nassaus durch Preußen trat auch die preußische Gerichtsverfassung in Kraft mit der Trennung von Verwaltung und Justiz. Runkel war seit 1867 wieder Sitz eines Amtsgerichts. Über dem Eingang stehen daher zwei Mosaikschilder mit dem Reichsadler und damals gültigen Stadtwappen.

Der große Blankziegelbau wurde 1883/ 87 nach Entwurf des Kgl. Baurates Max W. Spinn (1837-1902) in Weilburg errichtet. Er besetzt ein ausgedehntes Areal zwischen der Burgstraße und dem ehemaligen Stadtgraben. Durch Aufgliederung und Rücklegung des Mittelteils zugunsten eines Vorparks sollte eine Einpassung in die Altstadt erreicht werden. Dem schlicht, aber würdig gedachten Äußeren entspricht eine ansehnliche Innenausstattung mit farbigen Terrazzoböden, Gewölben auf Pfeilern und Treppengeländer. Spätklassizistisches Verwaltungsgebäude und ein Denkmal der Rechtsgeschichte des Kreises.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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