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Fußgängerbrücke von 1868/69 nach Entwurf von P. Schmick als eiserne Fachwerkkonstruktion auf zwei Strompfeilern und mit beidseitigen Treppenaufgängen aus Sandstein; am Südufer Kandelaberputten (ehem. mit neugotischen Zwillingsfialen).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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