Markt 42
Madonna Jutta, Georg Krämer, 1967 (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
Östlicher Anbau, Foyer (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Innenstadt
  • Markt 42
  • Markt 44
  • Römerberg 44
Steinernes Haus - Kunstverein
Flur: 3
Flurstück: 199/19, 199/28

Rekonstruktion des Steinernen Hauses unter Wahrung historischer Bausubstanz, ergänzt um moderne Erweiterungsbauten im Westen und Osten unter der Leitung des Hochbauamtes von 1959 bis 1962.

Geschichte

Das Steinerne Haus wurde 1464 anstelle zweier schmaler Fachwerkhäuser (Haus Rauchfass und Haus Bornfleck) am Markt errichtet. Bauherren waren zwei Mitglieder einer reichen Kölner Kaufmannsfamilie, Johann und seine Frau Gredgen von Melem. Das Haus blieb bis 1654 im Besitz der Familie. 1708 gründeten die Erben eine Ganerbschaft und vermieteten das Haus. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs brachen die Mieteinnahmen weg, das Haus verfiel. 1898 erwarb die Stadt das Haus und ließ es durch Franz von Hoven umbauen. Nördlich des Steinernen Hauses errichtete von Hoven nach dem Durchbruch der Braubachstraße einen neogotischen Erweiterungsbau (Braubachstraße 35). 1907 wurde es der Frankfurter Künstlergesellschaft übergeben. 1944 wurde das Haus durch Bomben zerstört. 1955 beschloss der Magistrat den Wiederaufbau des Steinernen Hauses. Von 1959 bis 1962 wurde es durch das Hochbauamt unter der Leitung von Oberbaurat Josef Schubö unter Mitarbeit von Architekt Heinrich Kirchhoff rekonstruiert und durch moderne Anbauten erweitert. Am 8. November 1962 wurde es feierlich wiedereröffnet. 1967 kehrte eine Replik der im Krieg zerstörten „Madonna Jutta“ zurück an ihren alten Standort an der südwestlichen Gebäudeecke. Sie wurde vom Bildhauer Georg Krämer geschaffen.

Beschreibung

Der Werksteinbau ruht auf einem zweischiffigen, tonnengewölbten Keller und besaß ursprünglich eine mittige Tordurchfahrt im Erdgeschoss, flankiert von seitlichen Lagerräumen. Im Norden schmückt ein Netzgewölbe die ehemalige Tordurchfahrt, ursprünglich begleitet von zwei zweijochigen, kreuzrippengewölbten Nebenräumen. An den östlichen Nebenraum anschließend führte ursprünglich eine Treppe in das Obergeschoss. Die Südfassade lässt heute noch die spitzbogige Tordurchfahrt erkennen, begleitet von zwei niedrigeren Rundbogenöffnungen mit darüber liegenden vergitterten Zwillingsfenstern. Für den Bau fanden sowohl Mainsandstein als auch Basaltstein Verwendung. Das erste Obergeschoss erhielt sieben hochrechteckige Kreuzstockfenster, das zweite Obergeschoss vier Kreuzstockfenster, asymmetrisch verteilt und seitlich flankiert von schmalen Fensteröffnungen. Ein gotischer Bogenfries mit eingelegten offenen Dreipässen markiert den Übergang zum Dachgeschoss. Auf den Bogenfries ist ein Zinnenkranz aufgesetzt. Die Gebäudeecken umstehen zinnenbekrönte zweigeschossige Ecktürmchen. Der Zinnenkranz verdeckt das steil aufragende Spitzwalmdach. Mit der Ausführung als Steinbau verband die Familie von Melem hohe Repräsentationsansprüche, vergleichbar mit dem rund 70 Jahre älteren Leinwandhaus südlich des Doms (Weckmarkt 17). Der wehrhafte Charakter des Hauses mit Zinnenkranz, Wehrgang und Ecktürmchen diente lediglich repräsentativen Ansprüchen und weniger der Verteidigung.

Östlich des Steinernen Hauses entstanden, leicht zurückversetzt, ein Erweiterungsbau, sowie westlich ein Verbindungsbau mit Nottreppe. Die planen und mit Muschelkalkplatten verkleideten Fassaden wurden am östlichen Anbau großzügig durchfenstert. Das Erdgeschoss des dreigeschossigen Erweiterungsbaues erhielt ein weites Foyer, welches von Süden und Westen betreten werden kann. Es erhielt einen Fußboden aus dunkelgrauem Schiefer und Treppenstufen aus grau-weißem Granit. Auf der Nordseite, aus dem Grundriss sowie der Kubatur hervortretend, führt eine Treppe in die Obergeschosse. Im ersten Obergeschoss belichten große Fensteröffnungen auf der Ostseite die Ausstellungsräume. Die Räumlichkeiten des zweiten Obergeschosses wurden lediglich an der Ostseite mit sieben quadratischen Fenstern versehen. Die Neubauten erhielten ein kupfernes Flachdach.

Veränderungen

Der Anbau des Kunstvereins wurde von 2016/17 saniert und erhielt mit Blick auf die neue Altstadt einen neuen Ostzugang. Bereits zuvor waren die alten Thermopanefenster ausgetauscht worden.

Begründung

Die für die damalige Zeit anspruchsvolle Restaurierung, bzw. der Wiederaufbau des Steinernen Hauses entsprechen in ihrer Haltung geradezu beispielhaft den Forderungen nach Konservierung historischer Ruinensubstanz. Die Einbettung authentischer Bauteile in einen neuen Nutzungszusammenhang in Kombination mit aktuellen Formen damaliger zeitgenössischer Architektur sind beispielhaft. In zurückhaltender Geste wurden die neuen Anbauten vom Altbau abgesetzt und in ihrer Baumasse reduziert und bleiben mit der Traufe unter dem gotischen Bogenfries, um die gequaderte Ecke wirksam werden zu lassen. Die Verbindung von denkmalpflegerisch veranlasster „Rekonstruktion“ eines bedeutenden Kulturdenkmals und seine zeitgemäße Ergänzung für die neue Nutzung gehört zum Besten was in der Bundesrepublik gegen Ende des Wiederaufbaus architektonisch geleistet wurde.

Das Steinerne Haus mitsamt seinen modernen Anbauten ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.

Literatur

Mitteilungen der Stadtverwaltung Frankfurt a. M., Nr. 46, 17. Nov. 1962, S. 457-460.

Frankfurt baut. (Monographien des Bauwesens; 25), Bd. 2, Stuttgart 1963, S. 33.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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