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Neobarockes Wohn- und Geschäftshaus von 1906 nach Entwurf des Architekten Fritz Arthur Geldmacher.
Das schmale, nur zweiachsige Gebäude, zeigt eine aufwändige Sandsteingliederung mit besonders reich dekoriertem Erker, der auf massiven Konsolsteinen mit Blattmaskenzier ruht. Oberhalb des kartuschenartigen Brüstungsfeldes mit der Inschrift „Zum roten Kopf. Anno do. 1906“ rahmen ionische Eckpilaster das Fenster, welches mit einem klassischen Gebälk abschließt. Darüber wurde ein kleiner Balkon angelegt. Vor der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg besaß das Gebäude einen Ziergiebel, der nicht wiederaufgebaut wurde, wie an dem mittigen Konsolfries und den seitlichen Voluten direkt unterhalb der Traufe noch ablesbar ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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