Blick aus Dehrn
Schloßstraße (Dehrn) 23
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Runkel
Dehrn
  • Schloßstraße (Dehrn) 23
  • In dem Schloßberg
Flur: 49
Flurstück: 91, 93

Von der ältesten Ringanlage besteht der Stumpf eines halbrunden Turmes an der Auffahrtsstraße. Der Innenhof verbindet sich mit einer Freiterrasse. Abschließend auf hoher Stützmauer die lange Pergola mit Pfeilern, Treppen und Rampe.

Noch von Trombetta stammt evtl. der dreistöckige östliche Wohnbau. Schlicht und mit einem doppeltraufigen Walmdach entspricht er den biedermeierlichen Wohnansprüchen. Der runde Bergfried besitzt unter der Wehrplatte ein Tonnengewölbe und darüber das frei ergänzte, zinnenbekrönte Achteckgeschoss. In großen Teilen mittelalterlich (13. Jh.) ist auch der ehem. Palas südlich des Turms. Die Fenster an beiden Giebelseiten stehen in Blenden und haben Spitz- und Kleeblattformen, tlw. auch reich profiliert. Der Bau entält eine steinerne Wendeltreppe des 16. Jahrhunderts sowie einen großen Kamin von 1571 in gotischen, zierlichen Formen. Auf dem schmuckreichen Sturz Wappen und Ornamente.

Der von Dungersche Schlossbau mit dem Bergfried als Wahrzeichen folgt einem kaiserzeitlichen, späthistoristischen Villen- und Landhausstil. Hofseitig reihen sich kleinteilige Putzfassaden mit Natursteinakzenten und einem Fachwerktrakt aneinander. Staffelgiebel und Helmgaupen wirken belebend und vereinheitlichen die Gruppe.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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