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Errichtet im Jahre 1871, als der wachsende Ort mit seinen Bodenschätzen einen gewissen Wohlstand erreichte. Heute noch gemeindliche Außenstelle. Farblich betonter Blankziegelbau mit symmetrischer Fassade, Mittelrisalit und guter Friesgliederung. Der Zierat beschränkt sich ansonsten auf kleine Schulter- und Giebeltürmchen.
Die Eröffnung einer zweiten Eingangsseite am Giebel bedeutete eine nachhaltige Bauänderung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |