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Schmaler und langgestreckter Fachwerkbau am talwärts führenden Ortsausgang. Ein eigentlicher Scheunenteil ist nicht erkennbar, so dass hier am ehesten eine unterbäuerliche oder Handwerkerwohnstelle, vielleicht auch ein Schäferhaus bestand. Am ältesten der einzonige, geschlossene Abschnitt an der Nordseite mit Tennenöffnung am Obergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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