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Errichtet 1827 in Folge des Nassauischen Erziehungsediktes von 1817 und als Ersatz für die alte Schule in der Burgstraße 10. Die Ausführung besorgte ein Zimmermannsmeister Schuh aus Erbach.
Zweckbetonter Putzfachwerkbau von stattlicher Größe und 7x3 Achsen. Aufgeschobenes Walmdach mit knappem Kranzgesims. Eingang mit kleiner Treppe, gerahmtem Windfang und wohlerhaltener Oberlichttüre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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