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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Höchst
  • Dalbergstraße
  • Bahnhof Ffm.-Höchst (Personenbahnhof)
  • Eisenbahn
Hochbunker
Flur: 13
Flurstück: 823/36

Im Rahmen des LS-Führerprogramms errichteter Hochbunker der Reichsbahn von 1941

Der Bunker (LS-Führerprogramm No. 8 der Reichsbahnbunker) bildet den östlichen Abschluss der langgestreckten Bahnhofsbebauung und ist aus der Luft von den umgebenden Gebäuden kaum zu unterscheiden.

Die Erdarbeiten beginnen am 10. Februar 1941, die Betonarbeiten am 17. März 1941. Der Betonaufwand pro Schutzplatz beträgt 2,78 Kubikmeter, der geringste nachgewiesene Betonanteil. Der Bunker ist 17 m lang und 13 m breit und hat damit eine Grundfläche von 221 qm. Auf sieben Etagen verteilen sich 1.500 Schutzplätze. Der Bunker ist als einziger Hochbunker in dieser Höhe errichtet. Er ist für Reisende vorgesehen, hat Heizung und Wasser.

Gleichmäßig angeordnete Lüftungsöffnungen in Blendfenstern sind über die Fassaden verteilt, heute erscheinen die Außenwände weitgehend glatt und ungegliedert. Erhalten ist unter dem ausgreifenden Traufgesims umlaufend ein Segmentbogenfries. Direkt an den Bahnanlagen besitzt der Bunker ursprünglich ein hohes Walmdach mit kleinen dreieckigen Gauben. Die Lufthaube ist in Firsthöhe den Gleisen zugewandt. Ein Eingang befindet sich sowohl im Westen in Höhe der Gleise und auf Straßenniveau im Osten.

Der Bunker wird im Krieg stark beschädigt, in der Folge wird auch der Dachstuhl aus Beton und Bimsbetonsteinen abgetragen. Offenbar werden 1948 zunächst insgesamt sieben Fenster in die Fassade gebrochen. Nach dem Krieg bringt die Eisenbahndirektion im Bunker Geräte und Materialien für die Fernmeldemeisterei unter. Im Jahr 1969 wird der gesamte Bahnhofsvorplatz bis zum Untergeschoss des Bunkers abgegraben und in seiner Schutzfunktion ertüchtigt.

Damit stellt er einen von nur zwei Bunkern in Frankfurt, die komplett ABC-tauglich sind. Da der Bunker in der Grusonstraße bereits abgerissen ist, ist nur noch in diesem Hochbunker diese Ausstattung vorhanden. Zwar geht damit eine vollständige Neuausstattung im Inneren einher, doch die Raumstrukturen bleiben weitgehend erhalten. Der Bunker ist eines der letzten Zeugnisse der Bunkeraktivierung im Kalten Krieg. Sämtliche Einrichtung und Ausstattung ist gewartet und einsatzbereit. Der Bunker befindet sich weiterhin in der Zivilschutzbindung.

Der Hochbunker steht als Einzelkulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.

Literatur

Hampel, Andrea: Hochbunker in Frankfurt am Main. Denkmaltopografie Stadt Frankfurt am Main. (Beiträge zum Denkmalschutz in Frankfurt am Main; 17), Frankfurt am Main 2012.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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