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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilburg
  • Im Bangert
Ehem. Haingärten und Vorstadt-Terrassen
Flur: 11, 12
Flurstück: 102, 111/1, 181, 32/9, 33/3, 35/10, 35/11, 41/2, 42/3, 46/1, 48/1, 49, 50/1, 52, 53, 54/1, 56, 57/1, 57/2, 58/1, 60/1, 63, 81/2, 82/1, 83/1, 84/1, 85/1, 86, 87/1, 88, 89/2, 93/2, 94/1, 95/1, 96/1, 99/2, 99/3, 188/4, 190/1

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Auf dem südlichen Hang unterhalb der Stadtmauer, etwa zwischen Bogengasse und Marktstraße, entstanden um 1710 umfangreiche fürstliche Nutzgärten, die z. gr. T. dem neuen Parkdeck zum Opfer fielen bzw. eingebaut wurden. Im 19. Jahrhundert wurde der anschließende Steilhang mit Hausgarten-Terrassen kultiviert. Das Mauernkonglomerat (s.d. Kartierung) enthält die vielfältigsten, bis ins Mittelalter gehenden Spuren der peripheren Stadtgestaltung.

- Lange Stützmauer der untersten fürstl. Terrasse. Am Ende ein tonnengewölbter Erdkeller für Früchte und dgl. Erbaut um 1710.

- Rechteckterrasse des ehem. Bergamtes mit Gusseisengeländer (um 1850).

- Turmstumpf und Mauern einer spitzwinkligen Vorbastion der spätmittelalterlichen Befestigung (E. 14. Jh.).

- Vorstadt 2-24: Weinberg- und Obstterrassen bzw. bürgerliche Hausgärten (18./19. Jh.)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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