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Errichtung des Neubaues in den Jahren 1775-77 für die damalige Amtsverwaltung (Gericht und Rentei). Von 1803 bis 1816 diente das Haus dem Geheimen Rat Freiherrn von Gagern als Ministerialgebäude und Wohnsitz. Seitdem 1849 Verwaltung und Justiz getrennt wurden, hat das eigentliche Amtsgericht hier seinen Sitz.
Entwurf von Friedrich L. Gunkel. Gestreckter Rechteckbau von zwei Stockwerken und mit einem einfachen Walmdach anstelle des in der Residenzstadt üblichen Mansarddaches. Nur die dreiachsige Mitte als Flachrisalit mit Pilastern und einem herrschaftlichen Giebel ausgebildet. Die Durchfahrt führt in den ummauerten Hof mit zweiläufiger Treppe zum ehemaligen Amtsgarten. Die Räume der nördlichen Gebäudehälfte besaßen eine reichere Stuckverkleidung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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