Ahäuser Weg
Schiffahrtstunnel-Eingang am Ahäuser Weg
Schiffahrtstunnel
Doppelschleuse und Portal an der Weilstraße
Lade Kartenmaterial...
Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilburg
  • Ahäuser Weg
  • Weilstraße 3
  • Weilstraße
  • Schiffahrtstunnel
  • Leinpfad
  • Lahn
  • Eisenbahn
Schifffahrtstunnel
Flur: 6, 8
Flurstück: 1109, 42, 579/2, 595/5, 491/1, 492/3, 534, 754/531

Erbaut in den Jahren 1844-47 als Teil der Lahnregulierung und Schiffbarmachung. Die Weilburger Flusstunnel-Anlage zählt zu den bedeutenden Verkehrsbau-Denkmälern des 19. Jahrhunderts.

Der Tunnel führt geradlinig durch die Landbrücke unter der Frankfurter Straße und hat eine Länge von 195 m. Er schneidet beide Wehre sowie eine schwierige Gewässerstrecke ab. Die sog. Koppelschleuse, – seltener Typ einer Doppelschleuse, überwindet eine Höhendifferenz von 4,65 m. Das Tunnelgewölbe aus Bruch- und Backstein hat Gurte und eine ausgelegte Sohle. 1977 erhielt es eine Betonschalenverärkung.

Nördl. Eingang (Ahäuser Weg) – Gewölbevorbau über der eigentlichen Tunnelöffnung und eine monumentale Torfassade mit Attika, Pfeilern und Akroterion. Lat. Inschrift: "Adolf Herzog von Nassau hat den Rücken des Berges durchstochen und den Schiffen geöffnet. A.D. 1847". Einen anderen Textvorschlag, der in heroischer Sprache die Leistung der Bürger beschrieb, hatte der Hof verworfen. Vor dem Eingang mächtige Böschungsmauern und die 1926 verbreiterte "schiefe" Brücke.

Südl. Eingang (Weilstraße) – Vor dem hier kleineren Portal liegt die 84m lange, teilweise in den Tunnel reichende Doppelschleuse. Ursprünglich hatte sie Holztore. Das benachbarte Schleusenwärterhaus ist ein Typenbau mit Freikeller und seitlicher Eingangsstiege.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.