Frankfurter Straße o. Nr.
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilburg
  • Frankfurter Straße
Heiliggrabkapelle und Kalvarienberg
Flur: 8
Flurstück: 495, 497/1, 497/2, 498

Errichtet 1505 ff. durch Baumeister Brungen von Bingenheim (Schloß und Martinskirche). Als Anlass gilt die Jerusalem-Wallfahrt des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken i.d.J. 1495/96. Kapelle und Kalvarienberg sind daher Bestandteile einer LeidensChristi-Verehrungsstätte nach dem Vorbild in Jerusalem und dienten den österlichen Stadtprozessionen (vgl. Görlitz, 1504). Anlage und Gliederung folgen dem Vorbild romanischer Grabkapellen des 12.-13. Jahrhunderts (Bezug auf die christlich-antike Welt).

Kapelle - Zentralbau aus einer höheren Rotunde, die von einem zweistöckigen und achteckigen Bau umschlossen wird. Anstelle der beiden Ostwände eine halbrunde, tonnengewölbte Apsis. Die flachgedeckte Rotunde öffnet sich erdgeschossig zum Umgang in Stichbögen auf teils gepaarten, teils einzelnen Säulen und Pfeilern. 12 Stützen und 7 Bögen symbolisieren die Zahl der Apostel und der Sakramente. Darüber steht der Emporenumgang mit Blendbögen und Halbsäulchen bzw. Diensten sowie der Obergaden mit Blendbogenfenstern. Die Umgänge haben ringförmige Halbtonnen, - unten mit Gurten und Kreuzrippen.

Das Vorhaus (mit Treppenturm) an der Nordseite war kleiner und ebenfalls mit einer Apside nach Osten gerichtet. 1616 und 1863 (Einbau der Gruft v. Dungern) wurde der Bau erhöht. Der Nordgiebel verdeckt seitdem einen großen Teil der Kapelle.

Kalvarienberg - Die Kreuzigungsgruppe aus Christus, den beiden Schächern, Maria und Johannes steht unter einem baldachinähnlichen Zeltdachbau. Auch hier 12 Wechselstützen und eine Altarnische. Inschriftlich 1576 erneuert, entstand das Bauwerk jedoch schon im Anschluss an die Kapelle in verwandten Formen und analoger Konstruktion. Die lebensgroßen Sandsteinfiguren nach 1510 und aus der Werkstatt oder dem Umkreis Hans Backoffens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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