Untere Terrasse (Westhälfte)
Am Kalvarienberg (Ostseite)
Gruft der Anna M. von Hausen (1685-?)
Grabplatten von 1681, 1677 und 1675 (Mauer an der Frankfurter Straße)
Obere Terrasse (Westhälfte)
Über der mittleren Terrassenmauer
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilburg
  • Frankfurter Straße
Alter Friedhof
Flur: 8
Flurstück: 495, 497/2, 498

Der mittelalterliche Totenhof wurde nach 1545 aus der Stadt hierherverlegt, wo bereits die Heiliggrabkapelle und der Kalvarienberg standen. Mit der Besiedlung der Frankfurter Straße ab 1816 erhielt der Friedhof seine städtebauliche Einbindung als Parkfriedhof. Es erfolgten Terrassierungen mit Stützmauern und eine der damaligen Neigung entsprechende Baumbepflanzung. Wesentlichen Anteil hatte daran die Familie von Dungern, die in der Heiliggrabkapelle 1863 ihre Gruft einrichten durfte. Totenstätte und Parkkultur bildeten eine Einheit. Nach der Eröffnung eines neuen Friedhofs im Jahre 1910 verlor die alte Anlage an Bedeutung und Ansehen, so dass 1957/59 auf dem östlichen Teil die große katholische Kirche und ein Wohnhaus erstellt wurden. Es sind noch 254 Einzelstellen erfasst. Ein großer Teil davon besitzt künstlerische, stadt- und landesgeschichtliche Bedeutung. Vertreten sind verschiedene Formtypen des Grabmals und Grabdenkmals hauptsächlich aus dem 19. Jahrhundert, wie Säulentorsi, Obelisken, Stelen und Kreuzstelen. Zahlreiche barocke Grabplatten wurden in die Stützmauern eingelassen. Die Namen der Adligen, Hofbeamten, Militärs, Geistlichen und Gymnasiallehrer erinnern an die Rolle Weilburgs als Regierungsstadt und Kulturzentrum Nassaus. Nach dem Verlust der meisten altnassauischen Friedhöfe kommt dem Weilburger eine besondere Bedeutung zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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