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Errichtet 1895 für die unierte Gemeinde. Geschlämmter Bruchstein und Werksteingliederungen. Durch seine freie Lage und den Fassadenturm unterbricht der Bau das langgezogene Straßendorf.
Romanisierende Hallenkirche, die außen durch kapellenähnliche Seiten, im Innern durch den Emporenbau den Eindruck einer Dreischiffigkeit erreicht. Zudem ist die Mitte der (konstruktiv selbständig) Decke dachartig offen. Mit der erhaltenen Ausstattung von Gestühl, Altar etc. gute Raumwirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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