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Neben der alten Schule über dem Ort und entsprechend sichtbar. Erhalten auch die Zauneinfriedung. Bestehend aus Lahnmarmor und in üblicher Gliederungsfolge aus beschriftetem Postament, Pylon und Reichsadler.
Die im Kreis auffallend häufigen 1870er Denkmäler machen deutlich, wie allgemein die gründerzeitliche Reichsgeschichte auch die Dörfer erfasst hatte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |