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Gusseiserner Kastenbrunnen, für den das Gegenstück an der Grabenstraße (bei Hellstraße 1) das Jahr 1884 angibt. Einfacher und vielleicht später erneuert ist die Rundsäule, - nur noch kanneliert und mit einem Knauf, der nicht mehr den Pinienzapfen der anderen Brunnen erkennen lässt. Verschieden auch das Laufrohr als Schwanen-Kopf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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