Burgstraße, Burgruine
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weinbach
Freienfels
  • Burgberg
Burgruine Freienfels
Flur: 4
Flurstück: 9

Den frühen Besitzverhältnissen zufolge wird vermutet, dass die Grafen von Weilnau Freienfels nach 1300 errichteten. 1331 hatte bereits Graf Gerlach von Nassau die Burg erworben und von 1466 bis 1687 diente sie einer Schönborn-Linie als Hauptsitz. 1724 fiel sie an Weilburg zurück.

Freienfels war nie kriegerisch zerstört, jedoch im späteren 18. Jahrhundert als Steinbruch ausgebeutet worden.

Die Viereckanlage ohne Vorburg und Zwinger ist aufgrund ihrer klaren Ordnung von besonderer Übersichtlichkeit. An den Nordseiten schützte die Spornlage auf einem Steilfelsen über der Weil und gegen das südwestlich vorgelagerte Dorf ein künstlich geschaffener Halsgraben mit der über Eck geführten Schildmauer und dem mächtigen Bergfried (evtl. Teile einer frühen Kernburg). Die Schildmauer enthält einen geschlossenen Wehrgang, der Bergfried Tonnengewölbe. An der Brücke spitzbogiges Burgtor und ein kleiner Eckflankenturm. Drei große Spitzbogenblenden, Schießscharten und Zinnenreste hat die hohe, evtl. 1511 entstandene Wehrmauer nach Südosten. Der in spät- und nachmittelalterlicher Zeit veränderte Palas nahm die gesamte Nordostseite ein. Erhalten sind große Teile der Längs- und Giebelmauern. Am runden Eckturm wird die ehem. Kapelle vermutet. Große Lichtschächte führen vom Hof zu den Kellergewölben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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