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1753 erließ die kurtrierische Regierung in Ehrenbreitstein eine erste umfassende Wege- und Chaussee-Bauordnung, in der genaue Vorgaben zu Breite und Bauart der künftigen Landstraßen gemacht wurden. In der Folge begann der Ausbau der Landstraßen Koblenz-Montabaur-Limburg (B 49), Altenkirchen-Limburg und der nachmaligen Bundesstraße 8 durch den Goldenen Grund. Baumaterial sowie Hand- und Gespanndienste mussten die anliegenden Ortschaften zur Verfügung stellen, was teilweise großen Unmut und Widerstand verursachte. Entlang der Strecken wurden im Jahr 1789 Stundensteine aufgestellt, welche die ungefähren Fahrzeiten bis zu den Endpunkten der Strecken nannten. Auf dem Stadtgebiet Limburgs blieben am Ortsrand der Kernstadt sowie am südöstlichen Rand der Ortsgemarkung von Lindenholzhausen je einer der Steine der Strecke zwischen Koblenz und Frankfurt erhalten.
Alle Steine besitzen die Form eines Obelisken, der sich über einem zweistufigen quadratischen Sockel erhebt. Im oberen Feld waren ursprünglich bronzene Tafeln mit der Strassenverordnung eingelassen. Auf dem Limburger Stundenobelisk stehen unterhalb des Kurfürstenhutes das verschlungene Monogramm CT (= Chur-Trier) sowie auf einer Seite die Inschrift: IX Stunden von Coblenz 1789, auf der anderen: XII Stunden von Franckfurt 1789.
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