Pfarrweg 1, Bestandspläne
Pfarrweg 1
Pfarrweg 1, Südansicht (IBD)
Pfarrweg 1, Südansicht (IBD)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Pfarrweg 1
  • Pfarrweg
Flur: 27
Flurstück: 13, 2

Das zweigeschossige Fachwerkhaus von 1532 (d) und einer Erweiterung des 17. Jahrhunderts erhebt sich direkt mit seiner Nordwand vor der Außenseite einer massiven Mauer mit Resten eines Rundbogenfrieses. Infolge des stark abfallenden Geländes ist vom Pfarrweg aus nur Satteldach und Giebelfläche erkennbar. Die ältere Hauspartie ist als Rähmbau mit aufgeblatteten Riegeln konstruiert, der von Sparsamkeit geprägt ist und viele zweitverwendete Hölzer benutzt, in den Giebeldreiecken Zapfenschlösser. Hofseitig waren Teile eines älteren Kreuzstockfensters verbaut. Die beiden niedrigen Geschosse besaßen im Inneren dreizonige Unterteilungen: gegenüber dem in der südlichen Traufseite gelegenen Eingang lag eine kleine fensterlose Küche, die eine Durchreiche mit Schiebeladen zum östlichen Nachbarraum besaß. Unter der westlichen Partie liegt ein Keller mit spitzbogigem Tonnengewölbe, der von außen zugänglich ist. Das Gebäude wurde wohl im späteren 17. Jahrhundert um rund sechs Meter nach Westen verlängert oder ein vorhandener alter Hausteil zur Gänze ersetzt, wobei im Obergeschoss Flur wie Saalraum mit Stuckdecken ausgestattet wurden.

Ein Vorgängerbau des von einem Garten umgebenen Hauses wird urkundlich erstmals um 1475 als Wohnung des Kanonikers am St. Georgenstift Jacob Wißauwe von Wetzlar erwähnt. Bei der Besichtigung aller Stiftshäuser im Jahr 1736 wird es ausführlich beschrieben, wobei auch ein neuer Bau genannt wird, der vielleicht mit dem westlichen Erweiterungsbau identifiziert werden kann. Zeitweilig diente es als Stiftskarzer wie Ausbauteile und eine Inschrift belegen. Mit der Auflösung des Stiftes 1803 geriet es in den Besitz der nassauischen Landesregierung, die es 1809 der Stadt überließen. Danach wurde es als Wohnung des Stadtkaplans sowie städtischer Bediensteter genutzt.

Das ehemalige spätmittelalterliche Stiftsanwesen besitzt eine beträchtliche bau- und lokalgeschichtliche Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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