Rütsche 5
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Rütsche 5
Flur: 24
Flurstück: 30/2

Das äußerst stattliche, dreiseitig massive Gebäude zu drei Geschossen mit Fachwerkfassade bildet das Eckhaus am nördlichen Ende der Rüsche an der Einmündung des Römers. Die drei massiven Außenwände stammen ebenso wie der circa fünf Meter hohe zweijochige, kreuzgratgewölbte Keller noch aus der Zeit vor dem Stadtbrand von 1289; direkt nach dem Brand entstanden die noch heute bestehenden Geschossteilungen durch Längsbalkenlagen auf Querunterzügen sowie die hölzernen Fenstergewände im Mauerwerk. Die ursprünglich zugehörige Fachwerkfassade wurde dagegen bei einer umfassenden Renovierung um 1600 erneuert und zeigt eine schlichte kleinteilige Rasterung mit paarweise angeordneten Kurzstreben in einigen Brüstungsgefachen. Eine aufwändige Farbfassung mit blaugrauer Diamantierung der Hölzer in Nachahmung zeitgenössischer Massivbauten verleiht der Schauseite noch größere Repräsentativität (1972 nach Befund rekonstruiert). Im Inneren barocke Balustertreppe im hohen Hallenraum.

Das Gebäude war von dem Limburger Schöffen Heinrich Weiß und seiner Frau Guda um 1250 errichtet worden. 1289 ausgebrannt, wurde es wohl bald darauf wieder hergerichtet. Seit 1320 gehörte es dem Schöffen Otto Mulich (urkundlich 1319-1348), dessen Name noch 1418 zur Identifizierung des Hauses diente. Die umfassende Erneuerung beauftragte wahrscheinlich der Schöffe Hanß Müller, der das Anwesen im Jahr 1600 von dessen früheren Besitzer, dem Schöffen Johann Abel (Hausinhaber ab 1573) übernommen hatte. Ab 1770 besaßen der Chirurg Joseph Anton Lahnstein und dessen Nachkommen das Anwesen; danach in rasch wechselndem Besitz. Sanierung 1970.

Das baugeschichtlich äußerst bedeutende Gebäude ist zugleich das älteste urkundlich belegte und identifizierte Limburger Haus. Seit seiner Errichtung befand es sich über Jahrhunderte hinweg in der Hand verschiedener einflussreicher Patriziergeschlechter der Stadt. In seinem Keller wurde 1802 der in Limburg festgenommene „Schinderhannes" gefangen gehalten, bevor er nach Wiesbaden überführt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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