Friedhofsweg o. Nr, Friedhofskapelle
Ehemalige Friedhofskapelle, innen nach Osten
Friedhofsweg o. Nr., Friedhofskapelle
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Joseph-Heppel-Straße 1a
Ehem. Friedhofskapelle
Flur: 41
Flurstück: 3

,Ehem. katholische Friedhofskapelle, errichtet 1894 bis 1896 nach Plänen des Limburger Architekten Jakob Fachinger. Harmonisch proportionierter und reich gegliederter Zentralbau, der sich frei auf einem größeren, unbebauten Gelände gegenüber dem Friedhof erhebt. Der Bau wurde aus Bruchsteinen (grüner Schalstein) mit Hausteinrahmungen der Portale und Maßwerkfenster errichtet. Ein steiles, schiefergedecktes Dach mit hölzernem Dachreiter sowie mehreren Gaubenfenstern prägen das Äußere. Den Westgiebel ziert Blendmaßwerk, die spitzbogige, reich profilierte Portalöffnung befindet sich in einem kleinen spitzgiebeligen Vorbau, Holztür mit gotisierenden Eisenbeschlägen. Am zentralen Chorstrebepfeiler eine Inschrifttafel mit ineinander verflochtenem A und M sowie "Anno Domini 1894".

Im Inneren betont das tief heruntergezogene Netzgewölbe des Querhausbereiches den Zentralraumcharakter des Baues, ungewöhnlich der 2/6-Schluss des Chores. Die hohen Fenster mit Vierpassmaßwerk, in den Querhauswänden Dreiergruppe aus Lanzettbogenfenstern.

Der Bau ist ein charakteristisches und sehr qualitätvolles Beispiel der Sakralarchitektur der Zeit um 1900. Der Architekt verband noch nachwirkende klassizistische Vorstellungen mit ihren symmetrischen Grund- und Aufrisskonzeptionen mit der pittoresken Auffassung der späteren Neugotik (Dachlösung und Detailformen). Die Kapelle wird in der Materialwahl und Gesamtanlage bewusst in seine Umgebung integriert, zudem wird durch die Verwendung früh- hoch- und spätgotischer Formen eine Art historisch gewachsener Zustand vorgetäuscht, der dem Bau Lebendigkeit verleihen soll.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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