Walderdorffstraße 11, Finanzamt
Walderdorffstraße 11, Finanzamt
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Walderdorffstraße 11
Finanzamt
Flur: 38
Flurstück: 6/23

Großvolumiger, dreigeschossiger Verwaltungsbau mit streng symmetrischem Aufriss von neun gleichartigen Achsen zur Walderdorffstraße und mächtigem, verschieferten Walmdach; erbaut 1926 /27 vom Reichsbauamt Kassel (Regierungsoberbaurat Dupont, Regierungsbaurat Simon und Architekt Freudenstein). Sockel sowie der größere Teil des Erdgeschosses wird durch eine umlaufende, gebänderte Klinkerverblendung von den glatt verputzen Obergeschossen abgesetzt. Unterbrochen wird die Verblendung nur durch vertiefte Bogenfelder, in denen Rundbogenfenster eingeschnitten sind, ein durchgehender Ziegelstreifen fungiert als Sohlbankgesims. Die Obergeschossfenster werden von rot gefassten Putzfaschen mit abgeschrägten Sohlbänken gerahmt und besitzen noch ihre Kastenfenster in alter Sprossenteilung, die für die Gesamtwirkung des Baues von hoher Bedeutung sind. Die Schmalseiten zu je drei Achsen, auf der Südseite im zweiten Obergeschoss Loggia mit vorgebautem Balkon und schlichtem Stabgeländer. Bei dem Ausbau des Dachgeschosses 1977 wurden die ursprünglichen kleinen Einzelgauben durch eine Bandgaube mit zwischen den Hauptgeschossachsen sitzenden Fenstern ersetzt.

Erweiterungsbau mit verglastem Verbindungstrakt von 1955.

Das Finanzamt ist ein anschauliches Beispiel für einen in wirtschaftlich prekären Zeiten entstandenen, von der staatlichen Baubehörde entworfenen Verwaltungsbau. Er verbindet eine traditionelle Kubatur in neoklassizistischer Reihung gleichartiger Achsen mit einer sachlich-modernen Sockelgestaltung. Die architektonische Formensprache ist in zeittypischer Weise reduziert auf Oberflächenstruktur, Farbkontrast und den Wechsel von rund und gerade eingeschnittenen Fenstern. Das Gebäude bildet eine wichtige städtebauliche Dominante im Verlauf der Walderdorffstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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