Haagstraße 29, Hallenschwimmbad
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Haagstraße 29
Hallenschwimmbad
Flur: 1
Flurstück: 180/3

Das städtische Hallenbad wurde am 7.6.1909 eingeweiht. Zu seiner Finanzierung trugen private Stiftungen wesentlich bei, so daß das jetzt schon seit mehreren Jahren nicht mehr genutzte Gebäude nicht zuletzt ein Denkmal bürgerschaftlichen Gemeinsinns ist. Architekt des Bades war Hans Meyer aus Gießen. Die Schwimmhalle mit einem geschlossenen Umgang im Obergeschoß versah er mit einem firstparallelen Vorbau für den Eingang und kleinere Bäder (Wannenbad, Dampfbad). Der Zugang selbst wird von einem nochmals risalitartig hervortretenden Querbau mit Mansardgiebeldach akzentuiert, das Portal wird von Sandsteingewänden gefaßt. Über dem Sturz zwei Sphingen im Relief, die das Wappen der Stadt Friedberg rahmen. Der gesamte Gebäudekomplex ist von der Haagstraße etwas zurückgesetzt, seine Rückfront liegt in der Flucht der Friedberger Stadtmauer, die zwar nicht mehr besteht, von der nord-östlich benachbart aber noch ein Turm erhalten ist (vgl. Haagstraße 33).

Das Stadtbad ist vor allem auch im Kontrast zu den etwa zeitgleichen aufwendigeren Kurbädern Bad Nauheims erhaltenswert. Der Architekt Meyer war auch in Bad Nauheim tätig. Er übertrug die an den dortigen Bäderbauten zu beobachtende Überlagerung von Jugendstil und Neubarock in wesentlich einfacherer Form auf den Friedberger Bau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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