Ehemalige Wasserburg, Nordseite in einer historischen Aufnahme, ohne Datum, Archiv LfDH
Südöstlicher Turm der äußeren Ringmauer
Südliches Ökonomiebegäude
Östliches Ökonomiegebäude
Brauhaus vom Burginneren aus
Kernburg
Nordseite, gegenwärtiger Zustand
Nordseite, gegenwärtiger Zustand
Brücke über den östlichen Graben
Brauhaus aus Richtung Borngasse
Der ehem. Wassergraben zwischen Burgmauer und Leihgraben südl. der Anlage, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Herrenhaus der von Franckenstein aus dem 18. Jahrhundert mit Turm der Kernburg im Vordergrund
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Wetteraukreis
Friedberg
Ockstadt
  • Bachgasse 28
  • Bachgasse 30
  • Rosbacher Straße
  • Bachgasse 36
Ehem. Wasserburg
Flur: 1
Flurstück: 411/17, 411/18, 416/13, 416/8, 417, 422, 424/1, 424/2

In der 2. Hälfte des 15. Jhs. von Gottfried von Cleen errichtet. Die Herren von Cleen erscheinen in der Ortsgeschichte 1347 erstmal als begütert in Ockstadt. 1386 wurde Konrad von Cleen vom Pfalzgrafen mit einer Burg in Ockstadt belehnt. Für den Vorgänger der erhaltenen Wasserburg gibt es bislang keine Anhaltspunkte.

Kern der Burganlage des Gottfried von Cleen ist ein erhaltener schlanker Rundturm. Maueranschlüsse nach Osten und Süden sowie ein südlich erhaltener Turmrumpf legen den Schluß nahe, daß die Kernburg wie die umgebende erhaltene Hauptburg eine rechteckige Anlage mit vier runden Ecktürmen war. Die Hauptburg beschreibt mit den zwischen den vollständig erhaltenen Ecktürmen spannenden Wehrmauern ein geringfügig verzogenes Quadrat. Der umgebende Graben ist am besten im Süden erhalten, von dem dort parallel verlaufenden Leihgraben ist er durch einen Wall getrennt. Im Westen endet er an jüngerer Bebauung, im Osten, wo er die Haupt- von einer Vorburg trennt, ist er zu großen Teilen verfüllt. Die Nordseite ist dem Dorf zugekehrt. Ob hier überhaupt ein Graben angelegt war, muß offenbleiben. Die hier entlang führende Bachgasse hat den Hauptdurchgangsverkehr Ockstadts aufzunehmen. Die Anlage eines Fußgängerweges durch die nördlichen Ecktürme zog die Burg in besondere Mittleidenschaft. Sie ist dennoch mit ihrer regelhaften Gestalt als ein bedeutendes Beispiel der Wehrarchitektur der Zeit um 1500 anzusehen.

1521 starb das Geschlecht derer von Cleen im Mannesstamm aus, der Besitz der Ockstädter Burg fiel an Hans von Franckenstein. 1525 konnte er vollständig die Hoheit über den gesamten Ort Ockstadt erwerben und begründete ein bis 1806 währendes kleines Territorium. Der Schwerpunkt der franckensteinischen Bauaktivitäten lag im 18. Jahrhundert. Im Bereich der Hauptburg errichteten sie im Westen auf einer hohen Aufschüttung einen neuen Wohnbau. Im Norden fügten sie der Wehrmauer auf ihrer vollen Höhe ein Brauhaus an, seitlich davon ermöglichte ein neues Tor den direkten Zugang von der Bachgasse aus.

In der bislang noch nicht eingehender besprochenen Vorburg sind zwei mittlerweile zu Wohnzecken umgenutzte Wirtschaftsbauten von 1714 und 1726 erhalten. Der nördliche inkorporiert einen weiteren mittelalterlich-frühneuzeitlichen runden Wehrturm, dem sich noch ein kurzes Mauerstück Richtung Nord-Osten anschließt. Die Zugänglichkeit der Vorburg ursprünglich von außen auf drei Seiten ist durch Brücken, Torbauten und Gebäudestellung noch nachvollziehbar. Der Abbruch eines weiteren Nebengebäudes für das Forstamt von 1860 (vgl. Kulturdenkmäler, Bachgasse 30) hat die Verhältnisse auf der Nordseite der Vorburg etwas verunklärt.

Die Verbindung von Vor- und Hauptburg bewerkstelligt seit dem 18. Jahrhundert eine zweibogige Steinbrücke, der Anfangspfeiler auf der südlichen Vorburgseite mit einer spätbarocken Nepomukstatue.

Die angeführten Bestandteile von Haupt- und Vorburg Ockstadt fügen sich zu einer denkmalgeschützten Sachgesamtheit. Sowohl der orts- und territorialgeschichtliche Aspekt als auch der baukünstlerische Aspekt ist von Belang. Veränderungen im Umfeld der Burg wie die Beseitigung der Mühle vor der Süd-Ost-Ecke der Vorburg und die Aufsiedlung eines sich nach Osten ursprünglich anschließenden Gartengeländes bleiben zu bedauern (vgl. auch Gartenstraße 11).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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