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Westlich der geschlossenen Ortschaft auf einem zur Nidda flach geneigten Hanggelände gelegen; seit Mitte des 18. Jhs. gab es eine jüdische Gemeinde in Burg-Gräfenrode, 1927 wurde sie nach Wegzug der Mehrzahl ihrer Mitglieder aufgelöst. Der Friedhof mit 20 erhaltenen Grabmälern wurde Mitte des 19. Jhs. auf einer Fläche von 8,03 ar angelegt, die letzte Beerdigung soll im Jahre 1928 stattgefunden haben. Als Zeugnis des jüdischen Gemeindelebens ist der Friedhof von besonderer Bedeutung, zumal die Synagoge und das Ritualbad des Ortes baulich nicht mehr nachweisbar sind. Kulturdenkmal aus (religions-) geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |