Blick vom Kirchhof auf den Leonhardi'schen Hof, in verputztem Fachwerk die östliche Giebelseite des
Schmiede auf der Nord-Ost-Seite des zum Leonhardi'schen Schloß gehörenden Hofgutes
Ziehbrunnen vor Kutscherhaus im Hof des Leonhardi'schen Schlosses
Hauptseite des
Detail des Hofportals
Ökonomiegebäude des Leonhardi'schen Schlosses im Anschluß an die Rückseite des Pächterhauses
Portal auf der Nord-Seite des Schlosses
Burg-Gräfenröder Straße 2
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Wetteraukreis
Karben
Groß-Karben
  • Burg-Gräfenröder Straße 2
  • Burg-Gräfenröder Straße 2d
  • Burg-Gräfenröder Straße 2c
  • Burg-Gräfenröder Straße 2b
  • Burg-Gräfenröder Straße 2a
Schloß der Freiherren von Leonhardi
Flur: 1
Flurstück: 148, 149

Das hofartige Anwesen im Zentrum Groß-Karbens wird allgemein als Stammsitz der Herren von Karben überliefert, auch wenn es darüber keine gesicherte Nachricht gibt. Seit 1790 ist es im Besitz der Freiherren von Leonhardi. In der Hofmauer Wappenstein mit Datierung 1614 und 1618 und der Inschrift JOHAN EBERHART VON UND ZU CRONBERCK DERO ZEIT BURGGRAVE ZU FRIDTBERGK UND FRAU ANNA VON CRONBERGK GEBORENE RIEDTESLIN ZU EYSENBACH als Hinweis auf vorangegangene Eigentümer. Das Herrenhaus an der Ecke Burg-Gräfenroder Straße/Parkstraße gewinnt durch seine neugotischen Applikationen wie diagonal gesetzte Eckerker oder zinnenförmige Mauerabschlüsse eine besondere Charakteristik. Sie entstanden im Zuge einer Mitte des 19. Jahrhunderts vorgenommenen Umgestaltung des 1775 erbauten Gebäudes, das auf der Hofseite bereits 1804 ein nachträgliches Zwerchhaus erhielt. Auf die wertvolle Innenausstattung des Herrenhauses kann nur ein allgemeiner Hinweis erfolgen.

Beim Betreten des Schloßhofes fällt der Blick auf einen Ziehbrunnen der Renaissance-Zeit vor einem neugotischen Kutscherhaus (Mitte 19. Jahrhundert). Der zum Hauptzugang gelegene Binnenhof wird räumlich weiter gefaßt durch das mit dem Herrenhaus firstparallele „Pächterhaus", ein überwiegend verputztes Fachwerkgebäude der Zeit um 1800, das in seinem Kern noch spätmittelalterlichen Ursprungs sein soll. Ihm folgen in nördlicher Richtung entlang der Umfassungsmauer des Anwesens weitere Wirtschaftsgebäude, neben Ställen und Scheune auch eine eigene Schmiede, die aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt. Die Süd-West-Eke des Schloß-Areals wird von einem Hausgarten eingenommen. Das Leonhardi''sche Schloß repräsentiert zusammen mit dem westlich benachbarten Park (vgl. Parkstraße) sehr anschaulich einen dörflichen Adelssitz, der eine standesgemäße Wohnstätte mit den wirtschaftlichen Erfordernissen eines Hofgutes verbindet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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