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Für die Juden aus Klein-Karben gab es einen eigenen Friedhof. Sonst waren sie wie die aus Okarben und Rendel der jüdischen Gemeinde von Groß-Karben zugehörig. Der jüdische Friedhof ist als eingefriedete Grünfläche erhalten. Grabmäler befinden sich keine mehr auf ihm. Östlich des Ortskerns hebt er sich in der umgebenden Feldlage durch seinen Baumbestand hervor. Kulturdenkmal aus (religions-) geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |