Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiger, L-förmiger Winkelbau mit geschweiften Giebelenden, in den Jahren 1708-1718 unter dem Landkomtur Philipp Benedikt Forstmeister von Gelnhausen als Bauherr errichtet (vgl. Inschrift über dem auf der Südseite gelegenen Hauptportal); der Neubau des beginnenden 18. Jahrhunderts fügte sich offenbar in eine bereits bestehende quadratische Burganlage mit umgebendem Graben. Die beiden neuen Flügel erstreckten sich auf deren Süd- und Westseite, auf den beiden übrigen Seiten eingeschossige Nebengebäude. Nach der Aufhebung des Deutschen Ordens 1809 erhielten das Kloppenheimer Schloss die Grafen von Walderdorf, 1929 erwarb es der hessische Staat, gegenwärtig befindet es sich in privaten Händen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |