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Die Gesamtanlage umfaßt Teile der historischen Stadt, deren Bestand noch an einigen Stellen ablesbar ist. Dazu gehört die Hintergasse, die in ihrer ganzen Länge dem Verlauf der sich ehemals von Südwesten nach Nordosten erstreckenden Stadtmauer folgt. Die Hintergasse ist bestimmt von meist gut erhaltenen Ackerbürgerhöfen kleineren Zuschnitts vor allem der weniger begüterten Bürger, deren Häuser sich z. T. direkt an die Stadtmauer anlehnen.
Im Bereich des Obertors, der Kirche, dem Schloß und dem Hofgut ist trotz des übertriebenen Ausbaus der Straßen und den damit verbundenen Verlusten noch eine dichte Situation im Ortsbild erhalten, die etwas von der früheren Bedeutung von Wenings vermittelt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |