Georg-Schlosser-Straße 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Georg-Schlosser-Straße 5
Pankratiuskapelle
Flur: 1
Flurstück: 1164/5

Pankratiuskapelle der Matthäus- und Markusgemeinde (ev.). Notkirche, zunächst als provisorischer Ersatz für die 1944 zerstörte Stadtkirche erbaut. Eine der 50 für Deutschland vom "Weltrat der Kirchen in Genf "gestifteten Notkirchen (Typ B). Finanziert durch eine Spende (10000 $) der "Evangelical and Reformed Church of St. Louis". Die vorgegebene, qualitätvolle Holzkonstruktion wurde mit den Quadersteinen der alten Stadtkirche ummantelt, deren warme und differenzierte Farb- und Materialwirkung ein in sich geschlossenes Ganzes entstehen lässt. Die schwierige Anbindung an die zu beiden Seiten stehenden Pfarrhäuser wurde dadurch gelöst, dass der Bau nach hinten aus der Flucht verschoben und auf ein zweistufiges, seitlich durch Mauern gerahmtes Podest gestellt wurde, so dass ein kleiner separierter Vorplatz entstand. Die schmale Giebelseite des lang gestreckten Baus ist mit Hilfe einer Rose, eines mittleren Flachbogenportals und mittels symmetrisch angeordneter Seitentörchen maßvoll, aber wirkungsvoll verbreitert und zur Schaufassade ausgestaltet. Kulturdenkmal aus künstlerischen sowie aus stadt- und kirchengeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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