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Teil der Gesamtanlage:
Kirchenplatz - Wetzsteinstraße
Dreigeschossiges Wohnhaus traufständig an einer sich platzartig aufweitenden Straßenkreuzung.
Durch vertikale Fensterachsen (westlich zwei Achsen mit jeweils einem Fenster, östlich eine Achse mit Doppelfenstern) gegliedert. Im Satteldach befinden sich auf die einzelnen Achsen bezogene, gaupenartig hervortretende Holzverdachungen. Unter dem deutlich jüngeren Putz ist ein Zierfachwerk erhalten.
Die seitlich sich an das Haus anschließende, bruchstückhaft erhaltene Einfriedung ist eine Kombination aus Mauer und Lattenzaun auf Lungsteinsockel mit kugelbekröntem Torpfosten.
Wohnhaus und Einfriedug sind aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |