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Robert Blum, 1807 in Köln geboren, gehörte zur radikaldemokratischen Bewegung, die in den deutschen Ländern nach der französischen Juli-Revolution von 1830 einen Aufschwung erlebte; 1848 wurde Blum Abgeordneter der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt, im Herbst desselben Jahres wurde er nach der Beteiligung an einem Aufstand in Wien trotz seiner Abgeordneten-Immunität zum Tode verurteilt und hingerichtet. Am 9. Juli 1848 hielt er in Petterweil eine Ansprache, zu deren Gedenken genau ein Jahr später am identischen Ort ein Stein errichtet wurde. Auf Veranlassung staatlicher Stellen mußte er 1852 beseitigt werden, die Petterweiler Bevölkerung vergrub ihn, und 1895 konnte er erneut aufgestellt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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