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Am Nordrand von Petterweil gelegener dreiseitig umbauter Hof; er steht in Kontinuität einer Burg, die vermutlich von den Falkensteinern nach dem Erwerb Petterweils vom Kloster Fulda 1390 errichtet wurde. Nach dem Aussterben der Falkensteiner 1419 und folgender Besitzteilung wird zwischen „Burg“ und „Schloß“ Petterweil unterschieden. Nach der Zerstörung während des 30jährigen Krieges und anschließendem Wiederaufbau zeigt sich das Areal von „Burg“ und „Schloß“ Petterweil als besagter dreiseitiger Hof. Das Erscheinungsbild des Wohnhauses mit steilem Walmdach geht auf das 19. Jahrhundert zurück, die anschließenden Wirtschaftsgebäude stammen teilweise noch aus dem 18. Jahrhundert, ältere Gebäudeteile könnten inkorporiert sein. Die gesamte Hofanlage repräsentiert trotz der vollzogenen Gebäudeerneuerungen immer noch einen im Kern spätmittelalterlichen Adelssitz, der ehemals eingebunden in die Ortsbefestigung von siedlungs- und ortsgeschichtlicher Bedeutung ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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