Schlachthof (2019) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Schlachthof (2019) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Schlachthofstraße 10
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
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Ehem. städtischer Schlachthof
Flur: 38
Flurstück: 220/17, 220/78, 220/83

Ehemals städtischer Schlachthof. Der heute privatisierte Schlachthof wurde als Nachfolger des 1885 durch Stadtbaumeister Stief errichteten alten Schlachthofes in den Jahren 1908 bis 1913 erbaut. Der durch seine charakteristische Silhouette auf große Entfernung wirkende Jugendstilbau liegt nur durch eine baumbestandene Straße vom Fluss getrennt. Hauptmerkmal des historisierenden, an romanischen Stilformen orientierten Baus ist der massive, quadratische, mit einer pyramidalen Haube versehene Uhrturm, um den die ineinander übergebenden, in der Höhe gestaffelten und mit differenzierten Dachaufbauten ausgestatteten Teilbauten gruppiert sind. Der von außen kaum zu überschauende Komplex gewinnt vor allem durch die einheitlichen Materialien (lachsfarbener und cremefarbener Klinker, grauer Lungstein) formalen Zusammenhalt. Detailreiche, einander ähnelnde Schmuck- und Gliederungselemente ergeben ein dekoratives Ganzes. Vor allem die an allen Bauteilen wiederkehrenden Flach- oder Korbbogenfenster sowie abgetreppte Gesimse und Blendarkaden sind hier zu nennen. Schöne Details sind weiterhin die pfeilerartigen, glockenförmig bekrönten Eckelemente der flach gewölbten Haupthalle, deren Ziergiebel mit der Jahreszahl (1910) und dem Stadtwappen (Hessischer Löwe mit G) versehen ist. Als Wahrzeichen der gesamten Anlage ist der Turm besonders hervorgehoben: Prägnante Bauelemente sind der umlaufende Rundbogenfries, die von Flachbögen überfangenen Drillingsfenster und nicht zuletzt das von trapezförmig zulaufenden Lungsteinpfeilern gerahmte Scheinportal auf der Flussseite. Der leider im Eingangsbereich durch moderne Anbauten verunklärte Schlachthofkomplex ist einschließlich des Schornsteines (qualitätvoller, monumentaler Lungsteinsockel) Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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