Friedhofsweg 5
Friedhofsweg 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Kleinlinden
  • Friedhofsweg 5
Flur: 1
Flurstück: 877/2

Die am Hauptweg des Friedhofes gelegene Leichenhalle dürfte im 1. Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entstanden sein. Sie ist vom Jugendstil beeinflusst. Hauptcharakteristikum des kleinen, auf annähernd quadratischem Grundriss errichteten Gebäudes ist das verschieferte Bohlen-Lamellen-Dach. Der malerische, mit gut gestalteten Holztüren ausgestattete Bau ist Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen. Drei Grabsteine der adeligen Familie von Wrede (vom alten Kirchhof), die in die Westseite der 1961 erbauten Friedhofskapelle eingefügt wurden, sind ebenso Kulturdenkmäler aus ortsgeschichtlichen Gründen wie der 1956 wiederaufgefundene Sandsteinsturz des Kirchenportals der alten Kirche, der als Spolie in die Südseite eingelassen ist. Er trägt die Inschrift: ANO DOMINI 1613 DEN 13 ABRILIS ZWAR (= wurde) DER ERSTE STEIN ZV DEM KIRCHEN BAV EG ELEGET WAR DVRCH PHILIBS SCHMIT ABEL BINTZ BEIDE BAVW HERN SINT TVRCH DIE OBERKEIT AVSERKORN.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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