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Nordwestlich des Gambacher Ortskerns in der Zeit um 1800 angelegt auf einem 5,07 ar großen Gelände; mit einer Zahl von etwa 100 Grabmälern befindet er sich in einem guten Erhaltungszustand. Der Friedhof dokumentiert zusammen mit der ehemaligen Synagoge (vgl. Hauptstraße 6) das jüdische Gemeindeleben in Gambach, das um 1600 entstanden sein soll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |