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Gesamtanlage Assenheim
Die Gesamtanlage Assenheims umfaßt vollständig den historischen Ortskern. Die Abgrenzung der Gesamtanlage folgt im wesentlichen dem Verlauf der Ortsbefestigung. Im Westen und Osten Assenheims zeichnet er sich im Parzellenzuschnitt noch deutlich ab. Die vorgelagerten und bis zur Niddaschleife reichenden Gärten sind dort in den denkmalgeschützten Bereich einbezogen, da sie die landschaftliche Einbindung der historischen Ortslage veranschaulichen. Im Norden markiert ein Schulbau von Anfang des 20. Jahrhunderts den Zugang zum Assenheimer Ortskern. Dessen südlicher Rand wird zumindest teilweise von erhaltenen Resten der Stadtmauer gefaßt. In der Breite des abgetragenen Wallgrabens vor der Stadtmauer wurde zu Beginn der Neuzeit vor dem Ort ein neuer christlicher Friedhof angelegt. Er schließt die Grabstätten der Grafen von Solms-Rödelheim und Assenheim ein und ist auch nach seiner Aufgabe mit seiner Vielzahl alter Grabmäler ein wichtiges Zeugnis der Ortsgeschichte.
Das Areal der Stadtmühle wird in der Gegenwart als landwirtschaftliche Lagerstätte genutzt. Die Verfüllung des Mühlgrabens nach Aufgabe des Mahlbetriebs beeinträchtigt leider das Verständnis für die Funktionsabläufe der alten Mühle.
Die Siesmayer''sche Schloßparkerweiterung von Mitte des 19. Jahrhunderts fügt dem Assenheimer Ortsbild ein landschaftskünstlerisches Element an. Mit den Mitteln der Gartengestaltung stellte Siesmayer entlang der Nidda eine Verbindung von Schloß und Amalienhof her.
Neben dem äußeren Umriß ist auch die Binnenstruktur Assenheims mittelalterlich geprägt; dominierend der beinahe axiale Bezug zwischen Hauptstraße und ehemals Münzenberger Burg, die als Ruine im Schloßpark Siesmayers eingebettet ist. Der Überlieferung Assenheims als Stadt seit der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts entspricht keine städtische Entwicklung. Als Kriterium kann das vollständige Fehlen stadtbürgerlicher Hausformen gelten, vielmehr sind bäuerliche Gehöftformen vorherrschend.
Das Erscheinungsbild der im Mittelalter angelegten Gassen und Wege ist ein überwiegend barockes. Die Bauerngehöfte und die herausgehobenen Bauten wie die evangelische Pfarrkirche, das solmsische Schloß oder die herrschaftlichen Ökonomiehöfe tragen dazu gleichermaßen bei. Die jüngere Zeit hat neben der schon angesprochenen Eisenbahnbrücke über die Nidda mit dem Siloturm auf dem Stadtmühlengelände einen weiteren Akzent im historischen Bauensemble Assenheims geschaffen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |