Amalienhof 36, ehemliger Witwensitz
Amalienhof, ehemalige Orangerie
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Wetteraukreis
Niddatal
Assenheim
  • Silzweg 36
  • Silzweg 38
Amalienhof
Flur: 1
Flurstück: 154, 156

Auf dem Hanggelände des rechten Nidda-Ufers gegenüber dem Assenheimer Schloß auf der linken Uferseite gelegen; der Hof wurde 1794 von dem gräflichsolmsischen Kammerrat Geyger errichtet. 1820 wechselte er in den Besitz der solmsischen Grafen in Assenheim, 1840 Renovierung und Umbau als Witwensitz für Gräfin Amalie, die das Anwesen dann von 1844-75 bewohnte. Danach Herrichtung des Hofes als gräfliche Gärtnerei, 1970 Sanierung und Einrichtung von Mietwohnungen. Nach der Sanierung von 1970 von dem einst geschlossenen Hofgeviert nur noch zwei winkelförmig aufeinandertreffende Flügel erhalten und ein südöstlich vorgelagertes Gebäude, das ursprünglich der Aufbewahrung von Pflanzen während des Winters diente, inzwischen auch zu Wohnzwecken umgenutzt wurde. Das auf dem Umbau von 1840 zurückgehende klassizistische Erscheinungsbild des Amalienhof-Haupthauses auf der zum Nidda-Tal gerichteten Schauseite durch den bei der Sanierung von 1970 vorgenommenen Einbau größerer Fenster im Sockelgeschoß etwas beeinträchtigt. Der insgesamt durch die 1970er Sanierungsmaßnahme zu verzeichnende Verlust des Amalienhofes an historischer Charakteristik hat aber nicht solche Ausmaße, daß auf den für die verbliebenen Gebäude aus geschichtlichen, für das Haupthaus auch aus künstlerischen Gründen gebotenen Denkmalschutz zu verzichten wäre.

Die Nutz- und Ziergärten, die den Amalienhof einst umgeben haben, sind inzwischen größtenteils aufgesiedelt worden. Eine Rasenfläche vor dem Haupthaus in der Breite des alten Gartens wurde zusammen mit dem anschließenden unverbauten Nidda-Uferabschnitt als Gesamtanlage ausgewiesen, da sie noch den einst bestehenden räumlichen Zusammenhang der Amalienhof-Gärten mit dem Schloßpark auf dem linken Nidda-Ufer verdeutlicht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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